Corona Hinweis

Seit Montag, den 23.08.2021 gilt bei einer Inzidenz über 35 die 3 G-Regel für Sport in Innenräumen: Sport nur, wer geimpft, genesen oder getestet (PCR Test) ist. Ausnahmen gelten für Kinder unter 6 Jahren und Schulkinder, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.